Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung und Abnahme von Leistungen der PPS Presse-Programm-Service GmbH, Lützowstrasse 102-104, 10785 Berlin
1. Form/Geltungsbereich
Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und pps, die zwecks Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmer. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber.
2. Leistungsdefinition
pps ist Produzent und Vermarkter von TV- und Radio-Programminformationen sowie von Programm-Medien in den Bereichen Print und Elektronische Medien. Hierfür erstellt pps Programminformationen im Wesentlichen auf der Grundlage der von den Sendern zur Verfügung gestellten Inhalte (Daten/Texte/Fotos) und liefert sie Nutzern zwecks Veröffentlichung und Verbreitung. Die Leistung besteht in der Erstellung, Strukturierung, Aufbereitung, Veredelung und dem Verkauf von Daten, insbesondere für Fernseh- und Radioprogramme.3. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Klarstellend wird festgehalten, dass an der Gesamtheit der von pps aufbereiteten und gelieferten Programminformationen ein eigenes Urheber- bzw. Leistungsschutzrecht von pps besteht, an dem dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt wird. Diese Übertragung ist zeitlich, örtlich und nach Verwendungszweck sowie in jeder sonstigen Weise auf die Verwendung für den vereinbarten Zweck und das genannte Medium beschränkt. Eine Weiterübertragung der Nutzungsrechte dieser Programminformationen an Dritte ist ausgeschlossen, sofern nicht eine schriftliche Erlaubnis seitens pps vorliegt.Nicht von der vorstehenden Regelung umfasst sind jedoch die Rechte am Inhalt der Programminformationen (z.B. Bilder, Texte usw.), soweit diese von Drittquellen stammen, insbesondere von den TV-Sendern. Diesbezüglich werden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Es obliegt allein dem Auftraggeber für dieses von den Sendern oder Datenlieferanten zur Verfügung gestellte Material, sämtliche Nutzungsrechte einzuholen. Der Auftraggeber wird die Bedingungen der TV-Sender oder sonstiger Rechteinhaber (z. B. Bildagenturen) bei der Nutzung der Programminformationen beachten. Ansprüche Dritter, insbesondere VG Media, auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie etwaige Forderungen von Seiten Dritter, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Umfang der an den Auftraggeber gelieferten Programminformationen richtet sich nach den Nutzungsbedingungen der Sender. Sollte pps durch die Einhaltung der Nutzungsrechte eines Senders nicht in der Lage sein, dem Auftraggeber sämtliche zur Verfügung stehenden Informationen zu liefern, wird pps den Auftraggeber hierüber umgehend informieren und bei Bedarf einen zuständigen Ansprechpartner bei dem betroffenen Sender recherchieren.
Der Auftraggeber wird die Daten und Texte, an denen pps Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte hat, nur im Zusammenhang mit der jeweils aktuellen Ausstrahlung nutzen, d.h. maximal vier Wochen vor und zwei Wochen nach dem Sendetermin. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, die Programminformationen über diesen Zeitraum hinaus zu speichern oder zu archivieren, z.B. in einer Datenbank. Alle Leistungen sind ausschließlich zur Verwendung zu dem vereinbarten Zweck bestimmt. Jede weitere Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, dauerhafte Speicherung und sonstige Nutzung der Leistungen ist zu unterlassen. Eine Überlassung der Leistungen an verbundene Unternehmen und/oder Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens pps zulässig. Ebenso ist die Verwendung für ein weiteres Objekt oder Medium, bzw. Produkt des Auftraggebers, insbesondere, wenn dieses unter einem anderen Markennamen und/oder auf einer anderen Plattform angeboten wird, unzulässig, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Wird eine Leistung entgegen dieser Vorschrift weitergegeben, erhöht sich der Bezugspreis des Auftraggebers um den Betrag, den der Dritte an pps hätte üblicherweise entrichten müssen.
4. Erfüllung
Die Verpflichtung zur Leistungserstellung ist erfüllt, wenn pps sie erarbeitet hat und dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz vom pps.5. Lieferfristen / Lieferumfang
Der Beginn der vertraglich angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.Die Lieferung erfolgt baldmöglichst.
Die Nichteinhaltung der Lieferfristen entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Abnahmeverpflichtung.
Der Umfang der zur Verfügung gestellten Programminformationen ist abhängig vom Umfang der vom Sender übermittelten Informationen. Falls ein Sender Inhalt, Menge, Form, Nutzungsbedingungen, Lizenz oder Übertragungsweg für die von ihm gelieferten Inhalte verändert, ist pps berechtigt, den Umfang der Programminformationen entsprechend zu verändern. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Sender gar keine verwertbaren Programminformationen mehr liefert.
Sofern ein Sender Inhalt, Menge, Form, Lizenzkosten oder Übertragungsweg für die von ihm zur Verfügung gestellten Programminformationen verändert und pps hierdurch erheblicher Mehraufwand bei der Verarbeitung entsteht, ist pps berechtigt, die vereinbarten Kosten anzupassen. Vor dieser Anpassung wird pps den Kunden informieren.
6. Veröffentlichung
Die Veröffentlichung und Verbreitung der Leistungen erfolgt unter presse- und zivilrechtlicher Verantwortung des Auftraggebers. Insbesondere obliegt es dem Auftraggeber, sämtliche Nutzungsrechte für das von den Sendern/Versendern zur Verfügung gestellte Material einzuholen und die Bedingungen der Rechteinhaber bei der Nutzung zu beachten. Etwaige Forderungen Dritter gehen zu Lasten des Auftraggebers.7. Nutzungsüberlassung
Für Leistungen, an denen pps Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte hält, räumt pps dem Auftraggeber mit Begleichung der Leistungsentgelte die übertragbaren, nicht ausschließlichen Befugnisse zur Verwendung ein. Diese sind zeitlich, örtlich und nach Verwendungszweck auf die Verwendung zu dem bei Lieferbeginn/Vertragsabschluss vereinbarten Zweck beschränkt. Eine Weiterübertragung an Dritte, auch in Form eines Co-Brandings, ist ausgeschlossen, sofern nicht eine schriftliche Einwilligung seitens pps vorliegt.8. Haftungsausschluss für verwendete Daten
pps übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtefreiheit der von den Sendern/Versendern gelieferten Inhalte.9. Sachmängelhaftung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Leistung pps schriftlich anzuzeigen, es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der benannten Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Im Falle einer von pps zu vertretenden mangelhaften Leistung und einer vom Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen geltend gemachten Mängelrüge wird pps, soweit wirtschaftlich sinnvoll, eine mangelfreie Leistung erbringen oder das Leistungsentgelt entsprechend der Wertminderung herabsetzen. Das Wahlrecht steht pps zu.pps ist im Rahmen der Nacherfüllung auf keinen Fall zur Neulieferung bzw. Neuherstellung verpflichtet. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
Will der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder eine Ersatzvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
10. Haftung
pps haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch pps oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet pps nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der vorstehend in Satz 1 oder 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung durch pps ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der vorstehend in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.pps haftet in Fällen einfacher Fahrlässigkeit unter Ausschluss etwaiger Folge- und Mangelfolgeschäden nur im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Versicherungen. Die Versicherung deckt zurzeit Schäden in Höhe von 5.000 €, soweit der Schaden versicherbar ist.
Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Verzug/Unmöglichkeit
pps haftet bei Verzögerung der Lieferung und Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch pps oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von pps ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
12. Rücktritt
Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn pps die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch pps zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
13. Leistungsentgelte
Alle in den Angeboten von pps aufgeführten Leistungsentgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Kosten des Zahlungsverkehrs.Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
Grundlage für die Berechnung der Lieferung von Programminformationen durch pps ist die jeweils aktuelle Preisliste von pps. Diese wird jeweils mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten zur Kenntnis gegeben. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnisnahme der neuen Preisliste zu widersprechen. Anderenfalls gilt diese als angenommen.
Sämtliche Leistungsentgelte gelten ab Bereitstellung der Leistung an dem mit dem Auftraggeber abgestimmten Leistungsort, sofern nicht ausdrücklich eine kostenfreie Testlieferung vereinbart wurde, und werden monatlich nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt.
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung durch pps in Verzug, wenn ein Zahlungseingang nicht vierzehn Tage nach Rechnungserhalt erfolgt ist. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Leistung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den Kosten der Nacherfüllung steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Leistung steht.
14. Aufrechnung
Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
15. Änderung der Anschrift
Der Auftraggeber ist verpflichtet, pps rechtzeitig vor der ersten/nächsten Lieferung schriftlich zu informieren, sofern eine gesonderte Rechnungsanschrift gilt. Gleiches gilt, wenn sich die Rechnungsanschrift während der Laufzeit ändert.
16. Verzugszinsen
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist pps berechtigt, unter Vorbehalt weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. pps ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden als vorstehend bezeichnet entstanden ist.
17. Zurückbehaltungsrecht
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann pps im Wege seines Zurückbehaltungsrechtes sämtliche Leistungserbringungen sofort einstellen.
18. Kurzfristiger Leistungsausfall
Bei vorübergehendem Ausfall von Übertragungsgeräten und/oder Übertragungswegen und kurzfristigen Störungen bis zur Dauer von drei Tagen bleiben die Ansprüche seitens pps gegen den Auftraggeber bestehen.
19. Laufzeit und Kündigung
Das Liefer- und Abnahmeverhältnis bei Dauerschuldverhältnissen kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden, erstmals jedoch ein Jahr nach Lieferbeginn. Davon losgelöst kann die Lieferung von Programmdaten einzelner Sender mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit und solange dadurch das monatliche Leistungsentgelt nicht weniger als 75 (fünfundsiebzig) Prozent des bei Lieferbeginn/Vertragsabschluss gültigen Monatsentgelts beträgt. Anderweitige Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden.Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Nichteinhaltung vorliegender Bestimmungen.
Bei Einstellung des Betriebes des Auftraggebers gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Vier-Wochen-Frist zum Monatsende.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Kündigungsschreibens an.
20. Verschwiegenheitsverpflichtung
Über sämtliche Vertragsinhalte ist während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus Stillschweigen zu bewahren.
21. Abtretungsverbot
Forderungen und sonstige Rechte aus dem Liefer- und Abnahmeverhältnis sind nicht abtretbar.
22. Gerichtsstand/Recht
Gerichtsstand für beide Parteien ist Berlin oder Hamburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
23. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird diese durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem gewünschten Zweck am nächsten kommt. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.